Reiserecht
Das Reiserecht ist in verschiedene Teilbereiche gegliedert, nämlich in nationales Recht, internationale Verträge und Vereinbarungen sowie Europäische Vorschriften. Im nationalen Recht ist der Reisevertrag in den §§ 651a ff. BGB geregelt. Auf europäischer Ebene sind insbesondere die Informationspflichten von Reiseveranstaltern und Reisebüros, die Fluggastverordnung sowie die Pauschalreise-Richtlinie von Bedeutung. In der Praxis können mit diesen Rechtsgrundlagen annähernd alle Fälle bearbeitet werden.
Beispielhaft sind hier aufzuführen:
- Entschädigungen für Reisemängel
- Entschädigungen bei Flugverspätungen, Flugausfällen oder Umbuchungen
- Schadenersatz bei fehlerhaften Buchungen durch Reiseunternehmen
- Reisepreis-Erstattungen wegen Reisewarnungen
- Problemen mit der Reiserücktrittsversicherung
Ihr Ansprechpartner: RA Andreas Krumm