Rechtsanwälte Krinner & Krumm
Wittelsbacherstraße 13
D-94315 Straubing
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Eine Trennung ist für alle Familienmitglieder, Eltern wie Kinder schmerzhaft. Aus diesem Grunde streben wir in dieser Situation eine rasche optimale Lösung der Gesamtfragen an.
Im Familienrecht beraten und vertreten wir Sie u.a. in folgenden Bereichen:
Versicherungsschutz wird in vielen Lebensbereichen immer wichtiger. Aufgrund der Vielzahl der bereits bestehenden, aber auch der neu angebotenen Versicherungsverträge ist es nicht verwunderlich, dass es oftmals zu verschiedenen Rechtsauffassungen zwischen Versicherungsnehmer und den Versicherern kommt.
Fundierter Rat kann u. a. in folgenden Versicherungszweigen geboten werden:
Wir bieten sowohl für Mieter als auch für Vermieter eine qualifizierte rechtliche Beratung, sowie Interessenvertretung außergerichtlich und gerichtlich u.a. in folgenden Gebieten:
Im Erbrecht bieten wir die Beratung als auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in folgenden Gebieten an:
Das Sozialrecht ist insbesondere in den einzelnen Sozialgesetzbüchern (I – XII) geregelt. Diese Vielfalt an Regelungswerken bedarf fundierter Kenntnisse der einzelnen Zweige sowie der untereinander bestehenden Verbindungen.
Lösungsansätze zu sozialrechtlichen Problemstellungen können insbesondere in folgenden Themengebieten geliefert werden:
Das Reiserecht ist in verschiedene Teilbereiche gegliedert, nämlich in nationales Recht, internationale Verträge und Vereinbarungen sowie Europäische Vorschriften. Im nationalen Recht ist der Reisevertrag in den §§ 651a ff. BGB geregelt. Auf europäischer Ebene sind insbesondere die Informationspflichten von Reiseveranstaltern und Reisebüros, die Fluggastverordnung sowie die Pauschalreise-Richtlinie von Bedeutung. In der Praxis können mit diesen Rechtsgrundlagen annähernd alle Fälle bearbeitet werden.
Beispielhaft sind hier aufzuführen:
Das Verkehrsrecht umfasst neben dem Verkehrszivilrecht das Gebiet der Ordnungswidrigkeiten und (Verkehrs-) Straftaten sowie das Recht der Fahrerlaubnis.
Wir vertreten unsere Mandanten regelmäßig bei:
Bei der Geltendmachung von Forderungen gegenüber zahlungsunwilligen Schuldnern ist in vielen Fällen anwaltliche Hilfe notwendig, insbesondere dann, wenn eigene Zahlungsaufforderungen und Mahnungen bereits unbeachtet geblieben sind.
Hier stehen wir u.a. wie folgt zur Verfügung:
Im Bereich des allgemeinen Zivilrecht sind wir für unsere Mandanten insbesondere auf folgenden Gebieten tätig: